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heftige Schneefälle vom 24.01.2005 professionell Beseitigt -
Schneeräumen

Schnee räumen ist eine lästige Anstrengung, gerade morgens in der Winterkälte.

Doch wer seiner Pflicht nicht nachkommt, kann unter Umständen eine böse Überraschung erleben.

Verletzen sich Passanten auf schneeglatten Wegen, wird man unter Umständen zur Verantwortung gezogen - und das kann teuer werden.

Grundsätzlich gilt:

Zuerst den Schnee wegschaufeln und anschließend streuen. Wer nur streut, riskiert, dass sein Streugut ohne Wirkung im Schnee einsinkt.

Wer nur schaufelt und auf das Streuen verzichtet, verursacht unter Umständen sogar eine eisglatte Oberfläche, auf der man gar nicht mehr gehen kann.

unterschiedliche Vorschriften:

Wann der Gehweg geräumt sein muss, ist übrigens von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Ein Blick in die Ortssatzung ist deshalb empfehlenswert. Bis zu 500,- Euro müssen nämlich gezahlt werden, wenn nicht ordnungsgemäß geräumt ist.

Während die Verkehrssicherungspflicht im Grunde Sache der Gemeinden ist, übertragen sie diese Aufgabe bei Schnee und Eis in der Regel auf die anliegenden Grundstückseigentümer. Die wiederum geben diese Pflichten im Fall von Mietshäusern oft an ihre Mieter weiter. Dies muss allerdings ausdrücklich im Mietvertrag geregelt sein.

Die Bewohner eines Hauses oder einer Wohnanlage wiederum übertragen diese Verkehrssicherungspflichten immer häufiger auf Elim-Dienste, -> Abteilung Winterdienst.

Solche Pflichten sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn wenn jemand auf schnee- oder eisglatten Gehwegen zu Schaden kommt, kann man dafür haftbar gemacht werden.

Wann und wie genau gestreut werden muss, regeln Gemeinden und Gerichte unterschiedlich. Als Faustregel gilt: Zwei Fussgänger müssen auf der geräumten Fläche aneinander vorbei gehen können. Dies entspricht je nach Auffassung einer Breite von 0,80 bis 1,20 Meter. Auch bei den Zeiten, in denen Wege geräumt und gestreut sein müssen, gibt es keine Einigkeit. In der Regel sehen die Gemeindesatzungen einen Zeitraum zwischen 8 Uhr und 20 Uhr vor, am Wochenende erst ab 10 Uhr morgens.

Haftpflichtversicherungen

Die private Haftpflichtversicherung (im Fall von Hausbesitzern die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht) springt ein, wenn wegen vernachlässigter Räumpflichten andere zu Schaden kommen. Eine Ausnahme gilt jedoch dabei - der so genannte grobe Vorsatz ist ausgeschlossen.

Stürzen wiederholt Passanten vor dem Haus des Versicherten und weigert er sich immer noch, zu räumen und zu streuen, verliert er seinen Versicherungsschutz.

Salz und Umweltschutz

Städte und Gemeinden streuen großflächig mit Salz. Während es ökologisch für den einzelnen Bürger Sinn macht, andere Mittel gemischt zu verwenden, überwiegen im Großeinsatz die Vorteile von Streusalz. Nach einer Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes reicht eine Streufahrzeugladung Salz aus für 60 bis 80 Kilometer Landstraße, eine Ladung Split nur für allenfalls 10 Kilometer.

Der daraus resultierende Mehrverbrauch an Energie stünde in keinem Verhältnis zu den ökologischen Nachteilen von Streusalz. Außerdem könnnen nur geringe Mengen des ausgestreuten Splits wieder eingesammelt werden. Der Rest gelangt in die Kanalisation. In den Klärwerken muss er dann aufwändig wieder entfernt werden. Die Reinigung von Wasser mit Streusalz-Rückständen verursacht dagegen kaum Probleme.

Copyright / Quelle: elim-dienste
 
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