Steuern Sparen !
Vermieten an die Familie:
Wenn eine Großfamilie unter einem Dach wohnt, kann es ratsam sein, mit den Eltern oder Kindern einen Mietvertrag abzuschließen. Der Vertrag muß so wie mit nichtverwandten gestaltet sein und das Geld muß tatsächlich fließen.
Dann kann man anteilig Zinsen und Werbungskosten absetzen. Der Bundesfinanzhof hat schon vor einiger Zeit seine Grundsätze zur Vermietung an Kinder geändert und gesagt, dass
die Miete auch aus Vermögen bezahlt werden kann, welches die Kinder von den Eltern bekommen haben. (!!!)
Bei Mietverträgen mit Ehegatten oder anderen Familienangehörigen ist es ratsam, wenn das Gebäude in mehrere Eigentumswohnungen aufgeteilt ist. Dann wird das ganze Eigenkapital und die Tilgung auf die eigengenützte Wohneinheit konzentriert und die vermietete Wohnung komplett und ggf. sogar ohne Tilgung fremdfinanziert. Das optimiert die Steuerersparnis.
Ein Steuerberater kann Sie dabei noch differenzierter beraten.
In eigener Sache:
Der Einbau eines
Dachflächenfensters durch
Elim-Dienste im vermieteten Teil kann dann voll als Werbekosten abgesetzt werden.
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