Die staatlichen Immobilien-Förderungen
Staatliche Zuwendungen wie
Eigenheimzulage abgeschafft,
Arbeitnehmersparzulage und
Wohnbauprämie erleichtern noch den Bau oder Kauf einer Immobilie.
Eigenheimzulage seit 01.01.2004 : 2006 abgeschafft
Die Förderung erstreckt sich über Acht Jahre.
Die neuen Einkommensgrenzen für Alleinstehende: 70.000,-€, für Ehegatten 140.000,-€ in zwei Jahren.
Jedes zum Haushalt gehörende Kind erhöht die Einkommensgrenze um 30.000,-€
Kinderzulage:
Die Kinderzulage beträgt 800 € je Kind und Jahr. Das Kind muß allerdings dauerhaft zum Familienhaushalt gehören.
Arbeitnehmer-Sparzulage:
Eine Prämie von neun Prozent werden gewährt, wenn die vermögenswirksamen Leistungen auf einem Bausparkonto angespart werden.
Verdienstgrenzen: Alleinstehende 17.900 € und Verheiratete 35.800 € jährlich.
Wohnungsbauprämie:
Ab 16 Jahren !
Wer mindestens 50 € jährlich in einen Bausparvertrag einbezahlt wird mit bis zu 8,8 % gefördert (jährlich bis 512 € bei Alleinstehenden und bis zu 1024 € bei Verheirateten.
Einkommensgrenze: Alleinstehende 25.600 €, Verheiratete 51.200 €.
Grundförderung:
Ein Prozent von höchstens 125.000,- €
Steuermodelle:
Neubau: innerhalb von 50 Jahren lineare oder degressive Abschreibung.
Gebrauchtimmobilie: lineare Abschreibung.
Degressive Abschreibung: 1. - 10. Jahr 4 %, 11. - 18. Jahr 2,5 %, 19. - 50. Jahr 1,25 %
Lineare Abschreibung: 50 Jahre lang 2 % ( ab Baujahr 1925 sowie Neubauten ). 40 Jahre lang 2,5 % ( bis Baujahr 1924 ).
Steuerliche Förderungen gibt es auch für Erhaltungsmaßnahmen von
Baudenkmalen und Gebäuden in
Sanierungsgebieten.
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